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   OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17   

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OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17 (https://dejure.org/2018,57066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.10.2018 - 3 A 563/17 (https://dejure.org/2018,57066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 3 A 563/17 (https://dejure.org/2018,57066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsWaldG § 2 Abs. 2, SächsWaldG § 11 Abs. 4
    Kostenbescheid; Abstellen von Kraftfahrzeug auf Waldfläche; Holzlagerplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang eines nachfolgenden Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).

    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind, wobei für die Zulassungsbegründung nicht dieselben Anforderungen gelten wie für die spätere Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 VwGO, für die zusätzliche Zeit zur Verfügung steht (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000 a. a. O.).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang eines nachfolgenden Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    Die Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts wird durch das Verwaltungsgericht dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat (BVerwG, Urt. v. 25. Februar 1992 - 2 C 14.91 -, juris R. 30; st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 7; Seibert a. a. O. Rn. 191) und diese sich nicht aufdrängt.
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    20 Diese Rüge rechtfertigt nicht die Zulassung der Berufung, da es die Klägerin ausweislich der Niederschrift zur mündlichen Verhandlung vom 9. Februar 2017 zum einen versäumt hat, in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen und sich eine weitere Beweisaufnahme in Form der Anhörung des Polizeihauptmeisters für das Verwaltungsgericht im Übrigen auch nicht aufdrängen musste, da die Aussagen des fachlich qualifizierten Revierförsters nachvollziehbar und detailreich waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 192 ff.).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16

    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang eines nachfolgenden Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 4 m. w. N; BVerfG, Beschl. v. 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    Dies bedeutet, dass eine Beweiswürdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18

    Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    Die Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts wird durch das Verwaltungsgericht dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat (BVerwG, Urt. v. 25. Februar 1992 - 2 C 14.91 -, juris R. 30; st. Rspr. des Senats, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 7; Seibert a. a. O. Rn. 191) und diese sich nicht aufdrängt.
  • OVG Sachsen, 25.04.2018 - 3 A 868/16

    Vereinsverbot; Motorrad; MC Gremium; Sicherstellung von Sachen Dritter;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17
    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 25. April 2018 - 3 A 868/16 -, juris Rn. 19).
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